I. Warum wurde mein Bild abgelehnt?


I.01 Das Bild entspricht nicht unseren Qualitätsanforderungen

Wenn Sie diesen Ablehnungsgrund erhalten, gibt es meistens mehrere fundamentale Probleme auf einmal mit Ihrem Bild. Wenn diverse Faktoren wie Unschärfe, Bildrauschen, unschöne Bildkomposition usw. zusammenkommen wird häufig auch zu diesem Ablehnungsgrund gegriffen. Manchmal kann es auch sein, dass ein Bildfehler in keine der vorgefertigten Kategorien wie Unschärfe, Bildrauschen und Co. passt, dann wird ebenfalls dieser Grund gewählt.

I.02 Das Bild ist unscharf

Das Bild weist einen Fehlfokus auf. Entweder ist das gesamte Bild unscharf, oder der Fokuspunkt liegt nicht beim Hauptmotiv. Ggf. ist die Aufnahme auch verwackelt, was bei langen Belichtungszeiten ohne Stativ passiert.

I.03 Das Bild hat Sensorflecken oder andere Artefakte

Es gibt Sensorflecken im Bild oder andere Artefakte. Achten Sie bei der Bearbeitung der Bilder darauf, häufig auftretende Sensorflecken im Himmelbereich des Fotos zu retuschieren. Alle gängigen Bildbearbeitungsprogramme bieten hierfür Retuschepinsel.

I.04 Das Bild ist falsch belichtet

Das Bild ist entweder über- oder unterbelichtet. Bei Überbelichtung ist das Foto zu hell, bei einer Unterbelichtung entsprechend zu dunkel. Achten Sie bei Ihren Bildern auf ein ausgewogenes Histogramm. Gängige Bildbearbeitungssoftware bietet auch eine Warnanzeige für Über- und Unterbelichtung. Diese Stellen werden dann im Bild farblich hervorgehoben und Sie können entsprechend korrigieren.

I.05 Das Bild ist zu farblos / blass

Das Bild hat zu blasse Farben und wirkt dadurch leblos. Versuchen Sie, die Sättigung zu erhöhen oder die Vibranz / Dynamik der Farben. Es gibt hierfür eigene Regler in den meisten Bildbearbeitungsprogrammen.

I.06 Das Bild entspricht nicht unseren Qualitätsanforderungen

Der Horizont im Bild ist schief. Richten Sie das Bild gerade aus in solchen Fällen. Manche Software wie Lightroom versucht dies automatisch zu erledigen, ansonsten können Sie in der Bildbearbeitung im Freistellmodus auch mit der Wasserwaage den Horizont bzw. die Linie, die gerade sein soll, markieren und das Bild wird danach ausgerichtet.

I.07 Das Bild hat zu starkes Bildrauschen

Es gibt zu starkes Bildrauschen. Dies kommt in der Regel bei höheren ISO Zahlen vor. Sollten Sie höhere ISO Zahlen verwenden bei Ihren Fotos entrauschen Sie bitte entsprechend.

I.08 Der Hintergrund des Freistellers ist zu grau

Auf der Studioaufnahme erscheint der Hintergrund nicht weiß, sondern gräulich oder grau. Dies können Sie direkt bei der Aufnahme durch veränderte Kameraeinstellungen und andere/bessere Aufstellung der Blitze vermeiden. Nachträglich können Sie per Software eine Tonwertkorrektur vornehmen, um den Hintergrund weiß werden zu lassen.

I.09 Störende Objekte im Bild

Im Bild gibt es störende Objekte wie Zweige, Passanten oder ähnliches. Sie können versuchen, diese per Retusche zu entfernen.

I.10 Das Bild wurde zu stark bearbeitet

Ihr Bild wurde zu stark bearbeitet, so dass es nicht mehr natürlich wirkt. Dies gilt z.B. für HDR-Fotos im „typischen“ HDR-Look mit Bonbonfarben und starken Konturen. So etwas wird in der Regel nicht nachgefragt. Auch wenn Fotos zu starke Kontraste haben, zu bunt sind etc. kann dies zur Ablehnung führen. Achten Sie darauf, das Fotos eine einigermaßen natürliche Anmutung haben.

I.11 Solche Bilder werden leider nicht nachgefragt

Zoonar sucht kommerziell verwertbare Bilder. Urlaubsschnappschüsse, Bilder der Familie, der Haustiere oder Bilder mit einem eher künstlerischen Anspruch werden z.B. nicht nachgefragt.

I.12 Das Bild enthält anstößiges Material

Unter dieser Kategorie fallen z.B. Fotos, die primäre Geschlechtsorgane des Menschen zeigen. Zumindest dann, wenn das Foto eine sexuelle Botschaft hat.
Auch werden pornografische Bilder jeglicher Art nicht akzeptiert. Es kann auch anstößig sein, wenn die Personen auf dem Foto in erniedrigender Pose oder sehr sexistisch dargestellt werden.

I.13 Das Bild enthält rechtlich geschützte Ojekte

Bei Zoonar können Sie, im Unterschied zu einigen anderen Bildagenturen, durchaus auch Fotos mit rechtlich geschützten Inhalten hochladen. Sie sollten dann aber beachten, dass Sie diese Bilder NUR für eine redaktionelle Verwendung verkaufen dürfen und den entsprechenden Property Release Status setzen!
Rechtlich geschützt sind im Prinzip alle Markenprodukte, Markennamen, Markenlogos – also z.B. Autos, so sie denn als Hauptmotiv in Szene gesetzt werden, Schuhe und Bekleidung mit erkennbarem Logo. Dann fallen auch solche Dinge wie das McDonald’s Logo darunter und natürlich auch geschützte Designs wie das iPhone (oder auch die meisten anderen Handys) oder Uhren von Rolex, um nur exemplarisch ein paar wenige Beispiele zu nennen.
Im Prinzip sollten Fotos ohne erkennbare Logos und Markennamen hochgeladen werden. Als Beiwerk (z.B. wenn Sie in der Stadt fotografieren und sich Autos auf den Straßen befinden) sind solche Dinge unproblematisch und müssen nicht unbedingt entfernt werden. Problematisch wird es immer dann, wenn das geschützte Objekt als Hauptmotiv in Szene gesetzt wird oder Teil des Hauptmotivs ist – wenn Sie z.B. Studioaufnahmen einer Frau in Sportbekleidung machen und die Bekleidung sichtbar drei Streifen von Adidas hat. Eine Studioaufnahme eines Mont Blanc Füllers z.B. verletzt ebenfalls Markenrechte von Mont Blanc. Sowas würde abgelehnt werden.
Retuschieren Sie im solchen Falle das Logo oder achten bei der Aufnahme darauf, dass dieses nicht zu sehen ist.

I.14 Das Bild muss gedreht werden

Das Bild wurde in der falschen Orientierung hochgeladen, statt im Hochformat im Querformat, oder umgekehrt. Drehen Sie das Bild dann einfach entsprechend und laden Sie es neu hoch.

I.15 Das Bild hat einen Rahmen

Bitte die Bilder nicht mit irgendwelchen Rahmen oder anderen Verzierungen versehen.

I.16 Das Bild enthält Text, Adressen, Signaturen oder ähnliches

Bitte fügen Sie keine Signaturen, Texte oder ähnliches in Bilder ein. Achten Sie auch darauf, dass im Foto selbst keine Telefonnummern oder Adressen zu sehen sind. Retuschieren sie diese vor dem Upload.

I.17 Unbrauchbare Mimik des Modells

Der Gesichtsausdruck des Modells erscheint uns unpassend. Wenn ein Modell z.B. bei einem Thema wie Lebensfreude eher gelangweilt in die Kamera schaut, dann wird das Bild abgelehnt. Pauschal lässt sich hier vorarb wenig sagen. Wenn Ihre Bilder wegen unbrauchbarer Mimik abgelehnt werden kontaktieren Sie uns gerne und wir erklären Ihnen individuell wo es unserer Meinung nach Probleme mit der Mimik gab.

I.18 Das Bild wurde unvollständig hochgeladen

Manchmal kann es vorkommen, dass ein Bild nur unvollständig übertragen wird. In diesem Falle laden Sie das Bild einfach noch mal hoch.

I.19 Ähnliche Bilder sind bereits vorhanden

Zoonar sucht ein vielfältiges Spektrum an Bildern. Einige Motive aber wurden bereits zigtausendfach fotografiert und hochgeladen. Blumenbilder sind ein primäres Beispiel hier. Wenn Sie herkömmliche Motive fotografieren, versuchen Sie einen anderen Blickwinkel einzunehmen oder sonstwie etwas Neues zu probieren. Ansonsten kann es passieren, dass Ihr Bild nicht mehr angenommen wird, weil zig Variationen bereits online sind.

I.20 Bereits geprüfte Bilder wurden erneut hochgeladen

Fotos, die bereits einmal zur Bildprüfung vorgelegt wurden, wurden von Ihnen identisch (also unbearbeitet) nochmal hochgeladen. Das kann mal passieren, Sie sollten aber darauf achten, was Sie bereits bei Zoonar hochgeladen haben und was nicht.

I.21 Dieses Foto kann aus rechtlichen Gründen nicht mit der Zoonar RF Lizenz angeboten werden

Das Zoonar RF erlaubt eine Verwendung von Fotos auch für Werbezwecke. Bestimmte Aufnahmen dürfen jedoch nicht für Werbezwecke lizensiert werden. Beispielsweise Logos, geschützte Designs, Menschen ohne Model Release, Innenaufnahmen von Gebäuden ohne Property Release und viele weitere. Diese Fotos lehnen wir dann ab. Sie können die Bilder aber gerne erneut mit einer RM Lizenz einspielen.

I.22 Dieses KI-Foto kann nicht angenommen werden

KI Fotos benötigen im Titel den Zusatz „Ai generated“,. Ohne diesen Hinweis im Bildtitel nehmen wir KI-Fotos nicht an. Ebenfalls abgelehnt werden geschützte Logos, Designs, Markenrechte und Urheberrechte. Für den Patent- und Urheberrechtsschutz spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Aufnahme, eine Zeichnung oder die Anfertigung durch eine KI handelt. Der Patentschutz bleibt trotzdem bestehen. Bitte spielen Sie daher keine Werke ein, auf denen geschützte Inhalte wie beispielsweise Logos, Automarken, Filmfiguren oder Kunstwerke enthalten sind. Darüber hinaus gilt, das wir KI-fotos nur annehmen, wenn Sie einen tatsächlichen Mehrwert für unsere Suche darstellen und die Kunden nicht verwirren. Daher werden wir beispielsweise keine KI-Tierfotos annehmen.